Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 08.01.2014

(...) Hierbei gilt, dass sie grundsätzlich während dieser Zeit in Deutschland gelebt haben müssen. Es gibt Ausnahmeregelungen, die eine Verlegung des Wohnortes während der Erziehungszeit in das Ausland für konform anerkennen, und den betreffenden Frauen oder Männer eine Erhöhung der Rentenpunkte zugestehen. Das Sozialgesetzbuch sagt hierzu: (...)

Frage von helmut o. • 25.12.2013
Portrait von Gregor Gysi
Antwort von Gregor Gysi
Die Linke
• 13.01.2014

(...) 30 Renteneckwertpunkte sind aber weniger als 850,00 €. Vor allem gibt es dann auch noch ein Unterschied zwischen West und Ost, weil der Renteneckwert im Renteneckwert geringer ist als im Westen. Eine genauere Auskunft kann ich Ihnen aber erst geben, wenn der Gesetzentwurf der Regierung vorliegt. (...)

Frage von Günther S. • 24.12.2013
Portrait von Gregor Gysi
Antwort von Gregor Gysi
Die Linke
• 13.01.2014

(...) Die Höhe kann dann sehr unterschiedlich sein, sie differiert auch zwischen Ost und West, weil die Renteneckwertpunkte einen unterschiedlichen Wert. Wenn es sich um einen Rentenanspruch handeln sollte, dürfte es eigentlich keine Anrechnungen von Mieteinnahmen etc. geben. (...)

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