Sollte für die Einbürgerung Deutsch auf B2-Niveau erforderlich sein? Sollte nach Straftaten i.H.v. Geldstrafe bis zu 90 TS und Bewährungsstrafen bis 3 Monaten die 5-Jahres-Frist von neuem beginnen?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aus 2024 begrüße ich sehr, denn sie ist Ausdruck dessen, dass Deutschland eine moderne Einwanderungsgesellschaft ist.
Bei aller Dinge, die mir am StAG gefallen, sind mir zwei Dinge aufgefallen, die mich irritieren.
1. Wie kann es sein, dass für die Einbürgerung lediglich Deutsch auf B1-Niveau erforderlich ist? Als jemand, der bereits einige Sprachen in seinem Leben gelernt hat, weiß ich, dass auf diesem Niveau Kommunikation nur sehr eingeschränkt möglich ist. Sollte daher nicht mindestens Deutsch auf B2-Niveau für die Einbürgerung erforderlich sein?
2. Warum ermöglichen wir Personen, die eine Straftat begangen haben, die Einbürgerung? Straftaten, die unter der sog. "Bagatellgrenze" liegen, stehen der Einbürgerung nicht entgegen. Aus meiner Sicht zeigen auch derartige Straftaten, dass die Person unsere Rechtsordnung nicht respektiert. Sollte daher die 5-Jahres-Frist nicht nach jeder Straftat von neuem beginnen?

