Grundsätzlich scheint es möglich, Draisinen und Museumsbahnen auf derselben Strecke zu betreiben. Warum die Ablehnung erfolgte, möchte ich mir näher ansehen.
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Mit der Betriebsgenehmigung des Verkehrministeriums NRW von 2024 durfte der Eisenbahnverein Wupperschiene seine Wuppertalbahn ausschließlich für den Bahnbetrieb nutzen. Die Wuppertalbahn erklärte damals, dass eine Nutzung der Strecke mit Fahrraddraisinen nicht vorgesehen ist. Aus Sicherheitsgründen seien Draisinenfahrten nur auf Strecken möglich, die nicht mehr für den Eisenbahnbetrieb genutzt werden.
Für die Wuppertalbahn liegt diese Entscheidung allerdings bei der Betreibergesellschaft und den zuständigen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht beim Bund.
Ich würde sage, dass es dafür nie eine Zeit gab.
Wir als CSU-Landesgruppe haben auf unserer Winterklausur in Seeon angekündigt, eine Abschieboffensive zu forcieren, angelehnt an unseren Koalitionsvertrag.