Antwort 08.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Psychotherapie bleibt notwendige Krankenbehandlung, aber sie kann nicht von jeder Ausgabenbegrenzung ausgenommen werden
Psychotherapie bleibt notwendige Krankenbehandlung, aber sie kann nicht von jeder Ausgabenbegrenzung ausgenommen werden
Das Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Ausgabenentwicklung wieder stärker an den Einnahmen des Systems auszurichten.
Einen Fraktionszwang gibt es nicht. Nichtsdestotrotz entscheidet - ausser es handelt sich um Gewissensentscheidungen - die Mehrheit der Fraktion über das generelle Abstimmungsverhalten.
Nein, ich bin kein Umweltpolitiker. Und Sie geben Schätzungen als Fakten aus, um Andersdenkende zu belehren. Das ist keine Wissenschaft.