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Diese Position entspricht auch der Linie der EVP-Fraktion und der Grundhaltung der Union. Im Übrigen lässt das europäische Datenschutzrecht dies ohnehin nicht zu (das ist der Kern der ePrivacy-Verordnung).
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei.
Durch die Fokussierung auf die andauernden Verhandlungen um die verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ und die wiederholte Verlängerung von Interimslösungen bleibt die Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bisher weitgehend aus.