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Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Die angespannte Lage ist mir gut bekannt. Ich setze mich für deutliche kurz-, mittel- und langfristige Verbesserungen ein. Das sind wir den Kindern schuldig!
Die AfD verteidigt Putins Angriffskrieg und ignoriert die Verletzung des Völkerrechts und nennt sich patriotisch. Doch wirkliche Patrioten lieben ihr Land und stellen nicht gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht anderer Völker infrage.
Die beiden von Ihnen hervorgehobenen Begrifflichkeiten sind in der Tat entscheidende Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie - die es zu schützen gilt. Insofern schließe ich mich den Gedanken von Digitalminister Karsten Wildberger an, der zurecht ausführte: