Antwort 04.03.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hatte, lassen sich schwer beziffern.
Die Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hatte, lassen sich schwer beziffern.
Im Rahmen der Ergebnisse der Sozialstaatskommission ist im Januar 2026 eine Zusammenlegung von SGB II und SGB XII empfohlen wurden. Im Zuge dieses Vorschlags sind bis 2027 weitere Reformen geplant, die eine Zusammenführung der Leistungen durch ein neues, vereinfachtes Sozialleistungsgesetz beinhalten.
Die SPD hat in den letzten Jahren immer wieder die Anrechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente verbessert