Antwort 14.10.2026 von Alois Rainer CSU
Aus deutscher Sicht besteht zum Vorschlag der EU-Kommission weiterhin noch Prüf- und Abstimmungsbedarf. Die von der Kommission eingeleitete Folgenabschätzung ist daher der richtige Weg.
Aus deutscher Sicht besteht zum Vorschlag der EU-Kommission weiterhin noch Prüf- und Abstimmungsbedarf. Die von der Kommission eingeleitete Folgenabschätzung ist daher der richtige Weg.
Empörung über Diskriminierung. Rät zur Dokumentation & Frachteinhaltung bei AGG-Verstößen (2-Monats-Frist). Verweist auf Stellen wie Antidiskriminierungsstelle.
Das Thema „Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“ wird politisch viel diskutiert. Ich gebe Ihnen gerne einen kleinen Einblick in die Beschlusslage und versuche, Ihnen eine Lösungsmöglichkeit mit auf den Weg zu geben.