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Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

Statt Diskussionen über ein Sexkaufverbot als „die eine Lösung“ bedarf es vor allem mehr Unterstützung für die Menschen, die in Deutschland als Prostituierte arbeiten.

Friedrich Merz hat sich festgelegt, dass er sich nicht an eine paritätische Kabinettsbesetzung für den CDU- respektive Unionsteil der künftigen Bundesregierung gebunden fühlt. Diesen Kurs stütze ich. Entscheidend muss die Qualität der potenziellen Ministeraspiranten sein. Es könnten durchaus auch mehr Frauen als Männer ins Kabinett einziehen.