Antwort 17.03.2026 von Joachim Herrmann CSU
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Es geht darum, faire, transparente und tragfähige Lösungen für alle zu entwickeln – mit einer starken gesetzlichen Rente, soliden öffentlichen Finanzen und einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst.
Bündnis C ist grundsätzlich ein Befürworter von Deregulierung, wenn sie zu Bürokratieabbau führt und Verantwortung nach dem Prinzip der Subsidiarität an Unternehmer und Bürger zurück gibt.

