
(...) Ein Widerspruchsrecht für die Mutter ist auch bei der Novellierung des Sorgerechts unerlässlich. Denn es wird immer Konstellationen geben, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters zu verhindern. (...)
(...) Ein Widerspruchsrecht für die Mutter ist auch bei der Novellierung des Sorgerechts unerlässlich. Denn es wird immer Konstellationen geben, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters zu verhindern. (...)
(...) Um dem erwarteten Fachkräftemangel entgegenzusteuern, wird es voraussichtlich Änderungen bei der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte sowie Verbesserungen bei der Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen geben. Diese Regelungen sollen dazu dienen, mitgebrachte Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt und die deutsche Wirtschaft nutzbar zu machen. (...)
(...) Eine solche „Schein-Verbesserung“ wäre aber insbesondere mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht vereinbar. Wir werden daher sicherstellen, dass die Väter auch effektiv bessergestellt werden. Dabei gehen wir davon aus, dass das Kindeswohl grundsätzlich eine Beziehung zu Mutter und Vater gebietet. (...)
(...) Danach sollen unverheiratete Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt (§ 1594 BGB), die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt (§ 1595 BGB) und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll dabei die Möglichkeit erhalten, Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einzulegen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. (...)
(...) Sie haben mit Ihrer Kritik am Elterngeld Recht. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Kritikpunkte: Das Elterngeld in seiner jetzigen Form begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Erwerbslose, Studierende und Bezieher niedriger Einkommen. Es fördert einseitig den zeitweisen Totalausstieg von Frauen aus dem Beruf und es ist nicht flexibel genug ausgestaltet - wie auch an Ihrer Problematik sichtbar wird. (...)
Sehr geehrte Frau Becker,