Antwort 10.07.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Es betrifft d. Ausgestaltung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystems, dessen konkrete Finanzierung im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.
Es betrifft d. Ausgestaltung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystems, dessen konkrete Finanzierung im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.


Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit zunächst ohne ärztliches Attest nachzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt.