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Gerade in den genannten Branchen sind die Lohnkosten einer der größten Kostenfaktoren, weshalb die Idee für die Ausnahme vom Mindestlohn aufkam, um diese Kosten zu senken. Die Ausnahme vom Mindestlohn hätte sich lediglich auf die Saisonarbeit bezogen. Dies ist jedoch, das hat mittlerweile auch das Landwirtschaftsministerium geprüft, rechtlich nicht umsetzbar.
In der Landwirtschaft müssen faire Arbeitsbedingungen mit dem Ziel in Einklang gebracht werden, den Sektor wirtschaftlich stark und sozial gerecht zu gestalten.
Die Prüfung im Ministerium kam zu dem Schluss, dass der Vorschlag nicht rechtssicher umsetzbar ist. Trotzdem braucht die Landwirtschaft weiter Unterstützung.
Also kurz & knapp: Ohne die SPD gäbe es keinen Mindestlohn in Deutschland und Ausnahmen wird es mit uns nicht geben.
Ich persönlich habe mich in den Koalitionsverhandlungen zusammen mit meinen Genossinnen und Genossen dafür eingesetzt, dass der Mindestlohn auch in der Landwirtschaft gelten wird
Gerade deshalb ist für uns als SPD-Fraktion im Bundestag klar: Eine Reform des Unterhaltsrechts ist notwendig.