Herr Lucke, was sagen Sie zur Entscheidung der GKV-Spitzenverbände alle psychotherapeutischen Leistunngen ab 01.04.26 um 4,5% pauschal zu kürzen?
Haben wir in Deutschland demnächst auch im Bereich der Psychotherapie eine Zwei-Klassengesellschaft? Bekommen nur noch Privatpatienten und Selbstzahler, die es sich leisten können einen Therapieplatz? Und was wird mit den Kindern udn Jugendlichen? Wie lange müssen sie zukünftig auf Therapieplätze warten? Bis ihre Störungen chronifizeirt sind und sie stationär aufgenommen werden müssen, was wesentlich höhere Kosten verursacht als eien ambulante Psychotherapie?
Mal abgesehen davon, dass PsychotherapeutInnen seitJahrzenten das Schlusslicht in der vertargsärztlichen Honorarverteilung bilden. Zu welchen Mitteln müssen sie noch greifen, um ihre Praxen wirtschaftlich aufrecht erhalten zu können?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur aktuellen Vergütungsanpassung psychotherapeutischer Leistungen.
Gerade die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ist ein besonders sensibler Bereich unseres Gesundheitssystems. Ich teile Ihre Sorge, dass wirtschaftlicher Druck auf psychotherapeutische Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschweren kann. Die steigende Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung beobachten wir seit einigen Jahren sehr aufmerksam. Lange Wartezeiten auf Therapieplätze sind leider vielerorts Realität und stellen für Betroffene und ihre Familien eine große Belastung dar. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist das besonders kritisch, weil frühe Hilfe entscheidend ist, um Krankheitsverläufe nicht zu verschärfen.
Diese Sorgen nehme ich sehr ernst und möchte Ihnen dazu einige Hintergrundinformationen geben.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, die Vergütung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung der Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht. In der Summe ergibt sich laut GKV-Spitzenverband für dieses Jahr eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent. Hintergrund ist der gesetzlich vorgeschriebene jährliche Honorarvergleich.
Wichtig ist dabei: Der EBA ist ein unabhängiges Selbstverwaltungsgremium. Das Land Nordrhein-Westfalen war an diesem Verfahren nicht beteiligt und hat keine Mitwirkungsrechte. Die Vergütung wird nicht von der Landespolitik festgelegt, sondern ist Sache der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Gleichwohl nehmen wir auch auf Landesebene sehr ernst, welche Auswirkungen solche Entscheidungen auf die Versorgung vor Ort und auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen niedergelassener Praxen haben können.
Unabhängig davon sehen die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die angespannte Versorgungssituation in der psychotherapeutischen Versorgung sehr deutlich. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in den vergangenen zwei Jahren von einem gesetzlichen Sonderrecht Gebrauch gemacht und 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen – gezielt in strukturschwachen und ländlichen Regionen.
Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat dazu erklärt: „Wir haben aus gutem Grund in unserem Gesundheitswesen eine starke Selbstverwaltung. Ihr obliegt dabei vor allem die Entscheidung über medizinische Fragen, aber auch über Vergütungsfragen. Ziel muss es dabei sein, die bestmögliche Versorgung der Menschen in Deutschland sicherzustellen. Das ist eine große Verantwortung, die man dann aber auch wahrnehmen muss.“
Eine stabile ambulante Versorgung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass psychische Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist eine rechtzeitige Unterstützung entscheidend, um langfristige gesundheitliche und soziale Folgen zu vermeiden.
Gerne nehme ich Ihre Kritik auf und leite sie an die zuständigen fachpolitischen Kolleginnen und Kollegen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Lucke

