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(...) Mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit erhalten, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht allgemein davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. (...)

(...) Wie Sie sicher wissen, ist laut Untersuchungen des UN-Sonderberichterstatters Munoz in keinem Land der Bildungserfolg so von der familiären Herkunft abhängig, wie in Deutschland. Kindertagesstätten bieten also gerade für Kinder aus einkommensschwachen und sogenannten "bildungsfernen" Schichten die Chance, Armutsspiralen durch frühe Bildung zu durchbrechen. Dafür ist mir kein Euro zu viel. (...)



Sehr geehrter Herr Löhrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wollen sie wirklich die Frage nach der Unterhaltspflicht mit einer Abtreibung gleichsetzen?
Dem vermag ich mich nicht anzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen