Werde ich 2027 nach 44 Arbeitsjahren und 2 Jahren Kindererziehungszeiten mit 63 und 14,4 Prozent Abzügen noch in Rente gehen können?
Sehr geehrte Frau Bas.
Ich gehe seit meinem 17. Lebensjahr arbeiten. Habe ein behindertes Kind groß gezogen und kümmere mich seit längerem auch noch intensiv um meine Eltern. Ich bin ausgelaugt und geschafft. Nun höre ich ständig, die Rente für langjährig Versicherte soll abgeschafft bzw. durch noch höhere Abschläge deutlich erschwert werden. Zu DDR Zeiten wäre ich schon längst in Rente. Keiner spricht mehr davon, dass hier für Frauen das Renteneintrittsalter bereits hoch gesetzt worden ist. Ich habe im September 2027 44 Arbeitsjahre und 2 Jahre Kindererziehungszeiten erreicht. Und nur die Aussicht, dass ich 2027 in Rente gehen kann, lässt mich aktuell noch durchhalten. Ich muss doch Vertrauen in die Politik haben können, dass Gesetze nicht zu Lasten fleißiger Arbeitnehmer von einem zum anderen Jahr geändert werden.
Sehr geehrte Frau K.,
die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für langjährig Versicherte ist in den Empfehlungen nicht enthalten, stattdessen spricht sich die Kommission für eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre aus. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Anhebung bei der Regelaltersgrenze angehoben werden.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

