Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.07.2026 von Tim Klüssendorf SPD
Antwort 24.06.2026 von Maik Brückner Die Linke
Ich deckele mein Gehalt auf 3300 Euro netto. Sonstige Bezüge meines Mandats verwende ich für Sozialfonds, Spenden, Büroausgaben und Mieten.
Antwort 08.07.2026 von Alexander Throm CDU
Ihre Sorge um die Versorgung gesetzlich Versicherter nehme ich ernst, gerade weil Psychotherapie eine zeitgebundene persönliche Leistung ist, die sich nicht beliebig verdichten oder delegieren lässt.
Antwort 27.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Antwort 27.04.2026 von Nina Warken CDU
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