Zum Vertrauensschutz: Bundesarbeitsministerin Bas hat ausdrücklich klargestellt, dass, wer seinen Renteneintritt bereits konkret geplant hat, Vertrauensschutz genießen soll.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.
Die Sorge um chronisch kranke Menschen nehme ich sehr ernst. Richtig ist: Die Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Erkrankte bleibt bestehen und soll finanzielle Überforderung verhindern.
Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss hat am 22. Juni 2026 stattgefunden; die Beratungen laufen, ein Beschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Ihre Hinweise nehme ich in diese Beratungen mit.