Grundsätzlich sind Honorarvereinbarungen eine Angelegenheit der Selbstverwaltung und es ist richtig, dass diese nicht politisch getroffen werden. Aus diesem Grund ist eine direkte politische Einflussnahme weder möglich noch sinnvoll. Dennoch ist in dieser Angelegenheit eine politische Kritik an der Entscheidung angebracht.
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Psychische Gesundheit muss denselben Stellenwert haben wie körperliche Gesundheit. Dazu gehört eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Aus unserer Sicht sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen, statt pauschaler Kürzungen notwendig. Auf Bundesebene ist daher z.B. eine neue Bedarfsplanung aus unserer Sicht überfällig.
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen.
Zum Verfahrensstand: Der Referentenentwurf befindet sich noch in den Händen der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag.