Frage von Steffen K. • 16.07.2025

Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Diese Besteuerungslücke wurde viel zu lang ignoriert. Durch die Arbeit der Behörden und die Medien ist es aber inzwischen auch im Fokus des zuständigen Bundesfinanzministeriums und seiner nachgeordneten Behörden angekommen.
Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.