Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.09.2024 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.09.2024 von Eileen Woestmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Antwort ausstehend von Angela Erwin CDU
Antwort ausstehend von Pascal Merkes Die Linke
Antwort 02.09.2024 von Martin Pätzold CDU
Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.
Antwort 04.09.2024 von Sven Heinemann SPD
Derzeit ist für die Weiterführung des Entwurfes die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen zuständig, sodass wir als SPD nur geringfügigen Einfluss auf die Arbeitsprozesse dieses Hauses haben.