Antwort 10.09.2026 von Carolin Wagner SPD
Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich.
Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich.
Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Für mich gilt grundsätzlich: Kinder bestmöglich zu schützen und schwere Straftaten konsequent zu verfolgen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates.