Antwort 06.12.2024 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sind der Ansicht, dass durch den Wahltermin im Februar - und nicht bereits im Januar - genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Wahlen vorhanden ist.
Wir sind der Ansicht, dass durch den Wahltermin im Februar - und nicht bereits im Januar - genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Wahlen vorhanden ist.
In der Tat müssen wir die Chancengleichheit kleinerer Parteien, die Unterschriften sammeln müssen, um bei einer Wahl anzutreten, berücksichtigen.
Eine solche Gesetzesänderung sehe ich derzeit nicht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat eine Thematisierung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes nicht geklappt. Es sind noch dicke Bretter, die gebohrt werden müssen, aber wir bleiben dran!
Sollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der nächsten Regierung angehören, so werden wir uns der Verpflichtung annehmen, die EU-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.