Antwort 12.11.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundeswahlleiterin hat sich gestern u.a. auch zu ihrer Frage geäußert
Die Bundeswahlleiterin hat sich gestern u.a. auch zu ihrer Frage geäußert
Die Fristen werden verkürzt.
Unter „humanitärer Unterstützung“ verstehen wir eine Form der Hilfe, die sich auf den Schutz und die Förderung des Lebens, der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen in der Ukraine konzentriert.
zur Beantwortung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen die Anhörung des Bundeswahlleiterin vor dem Wahlprüfungsausschuss am 12.11.2024.
Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde bereits in einer persönlichen E-Mail an Sie beantwortet