Antwort 25.11.2024 von Andrea Prell SPD
Die Besoldung der Beamten resultiert i.d.R. ja daraus, dass das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird
Die Besoldung der Beamten resultiert i.d.R. ja daraus, dass das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird
Sie haben jedoch vollkommen Recht: In Deutschland gibt es landesspezifische Unterschiede, die erst über einen langen Zeitraum angeglichen werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich ein Verbotsverfahren gegen die AfD juristisch in hohem Maße für risikoreich und politisch für kontraproduktiv.
Es handelt sich um reguläre, turnusgemäße Beförderungen langjähriger Beamter, die auf leistungsbezogenen Kriterien basieren.