Antwort 14.01.2026 von Daniela Ludwig CSU
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind
Wir wollen Kinder wirksam schützen, ohne die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gefährden. Mit uns gibt es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation.
Keine Anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation
Der Ausschuss hat den Fall geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine mandatsrelevanten Wahlfehler vorliegen. Daher wurde eine Neuauszählung nicht für notwendig gehalten. Dieser Einschätzung ist der Bundestag mit großer Mehrheit gefolgt.
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.