Antwort 14.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
Die öffentliche Forderung nach einem Untersuchungsausschuss ist nachvollziehbar. Alle relevanten Abläufe und Entscheidungen müssen aufgearbeitet werden.
Wir wollen einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen aller und vor Ort abwägen, was die richtige Maßnahme ist - eine willkürliche Zahl ist hier fehl am Platz