Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Diese Entscheidung geht an der Lebensrealität und am gesunden Menschenverstand vorbei
Aus meiner Sicht ist Verbraucherinnen und Verbrauchern vollkommen klar, dass ein als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnetes Produkt nicht aus Fleisch besteht.
Sehr geehrte Frau S.,