Antwort 17.10.2025 von Patricia Lips CDU
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
Ihre pauschale Aussage "Ziele seien erreicht worden" wird sicherlich dem umfangreichen Zwischenbericht nicht gerecht. Er umfasst auf fast 200 Seiten zahlreiche Daten und Fakten. Die werden gerade ausgewertet. Danach wird der Vorschlag der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.