Antwort 21.10.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Ich würde aus den in der vorherigen Antwort dargelegten Gründen keine Überprüfung veranlassen.
Ich würde aus den in der vorherigen Antwort dargelegten Gründen keine Überprüfung veranlassen.
Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.
Unser klares Ziel ist: Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen.