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Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.
Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage.
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