
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, ist derzeit offen. Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Die rechtlichen Hürden sind dabei sehr hoch: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv-kämpferisch und aggressiv durchzusetzen versucht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.

Statt riskantem Verbotsverfahren: Wir stellen die AfD politisch und entlarven ihre Parolen.

Die erste Frage stellt sich für mich nicht.

Wie im Einleitungstext unserer Kleinen Anfrage dargelegt, ist deren Hintergrund, dass das Abraham Geiger Kolleg für die Ausbildung liberaler Rabbiner*innen und Kantor*innen nach 2024 auch im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 keine Bundesförderung mehr erhält