Frage von Gerd H. • 28.07.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 30.07.2025
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Mit Blick auf die noch ausstehende Wahl bin ich meinem Gewissen verpflichtet
Mit Blick auf die noch ausstehende Wahl bin ich meinem Gewissen verpflichtet