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Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Ich verstehe die Sorgen vieler Psychotherapeuten. Der Gesetzentwurf wird aktuell beraten, Auswirkungen werden geprüft und Versorgung bleibt zentral.
Unter folgendem Link finden Sie die Informationen über die Zuständigkeit der Regelung von Feiertagen in Deutschland.