Wie schon bei Ihrer Frage zu den Grauen Wölfen gilt auch hier, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
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bitte wenden Sie sich künftig per E-Mail an mahmut.oezdemir@bundestag.de, wenn Sie Fragen an mich haben. Abgeordnetenwatch ist aus meiner Sicht nicht das richtige Medium, um wöchentliche Konversationen zu pflegen.
Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein
Kleinanleger werden durch die Begrenzung auf 20.000 Euro berücksichtigt und größere Verluste müssen über einen längeren Zeitraum verrechnet werden.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben uns schon damals gegen diese Regelung ausgesprochen und mehrmals ihre Abschaffung gefordert.
Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, sie wieder zu streichen.