Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
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Wenn es das EEG nicht mehr gibt, gibt es auch keine Vergütung mehr
auch in Rheinland-Pfalz gibt es ein Landestariftreuegesetz, es ist am 1. März 2011 in in Kraft getreten.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gesinnungen lassen sich nicht einfach verbieten. Deswegen bin ich dagegen.