Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Ich bedaure aufrichtig, dass sich das rechtspopulistische Magazin „Compact“, die „Identitären Bewegung“ sowie andere unseriöse Kräfte aus dem Lager Ewiggestriger die Kommunikationspanne der Stadt für die Verbreitung ihrer Verschwörungstheorien nutzen konnten
Anbei finden Sie einen Link zum digitalen Bundeshaushalt, wo Sie selbständig die Ausgaben und Investitionen nach Resort und Jahr nachverfolgen können
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.