
Antwort ausstehend von Thomas Okos CDU


Ich unterstütze eine Wiederaufnahme der Energielieferungen
Der von Ihnen angesprochene Punkt, dass Handwerksbetriebe, die außerhalb des Kreises ansässig sind, eine höhere Gebühr entrichten müssen, könnte in der Tat einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen
Kein Erkenntnisinteresse zu erkennen
Daher freue ich mich besonders, Ihnen hiermit jetzt offiziell mitteilen zu können, dass durch das beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bestehen bleibt und sich auch am Verfahren nichts ändern wird.