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(...) Als Hilfsmittel in dieser schwierigen Situation kennt unser Sozialstaat daher zurecht die Erwerbsminderungsrente, die Betroffenen durch ihre zuvor geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung zusteht. Diese Form der Versicherungsleistung bedarf strenger medizinischer Überprüfungen, ohne die es – leider – oftmals zu ungerechtfertigten Leistungsansprüchen käme. (...)


Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse wurde mitgeteilt, dass keine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Jugendlichen bzw. den Eltern erfolgen, da die Gesetzeslage dies nicht zulässt.


(...) "Alkoholklausel". Hier werden aber nur die Kosten abgedeckt, die durch unmittelbare Folgen eines Unfalls durch Alkoholmissbrauch verbunden sind. Bei den gesetzliche Krankenkassen ist es so, dass diese die Kosten für Rettungseinsätze und Behandlungen in Folge einer durch Alkohol eingetreten Bewusstseinsstörung zahlen (Alkoholintoxikation). (...)