Antwort 05.02.2025 von Marc Henrichmann CDU
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
die Entscheidung des IGH ist für mich nicht nachvollziehbar
Dieser Antrag bekräftigt die Solidarität mit Israel und verurteilt jegliche Formen von Antisemitismus und Gewalt.
Der IGH wertete die anhaltende Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung einschließlich willkürlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung als Verstoß gegen das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention.
Das IGH-Gutachten liefert in diesem Kontext eine wertvolle Grundlage, um die aktuelle Lage völkerrechtlich einzuordnen