(...) Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage an den Ausschuss. Naturgemäß dauert es etwas, bis über eine Petition abschließend entschieden wird. (...)
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(...) Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte übernehmen. (...)

(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)

(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit liegt hier beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: https://www.bundestag.de/petition (...)

(...) Februar 2019 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um eine Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat dadurch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob die Forderungen der Petition berücksichtigt werden. Sollte dies der Fall sein und eine positive Stellungnahme erfolgen, hätte die Petition ihr Ziel erreicht und wäre somit erledigt, eine Veröffentlichung würde sich erübrigen. (...)

(...) ich kann Ihnen mitteilen, dass über die Veröffentlichung dieser Petition noch nicht entschieden ist, weil zunächst eine Stellungnahme des Ministeriums eingeholt wird. (...)