Seit wann haben die Behörden das Recht sich über Gesetze hinwegzusetzen und Gegenleistungen einzufordern, wie Bayern und Cannabisclubs als Bsp.?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Behörden sind in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Wo Gesetze Spielräume vorsehen, dürfen sie diese nutzen, aber nur innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens. Zusätzliche Anforderungen oder Gegenleistungen, die das Gesetz nicht vorsieht, sind unzulässig.
Ob Behörden diesen Rahmen einhalten, kann jederzeit von den Verwaltungsgerichten überprüft werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

