Frage von Elisabeth S. • 13.04.2024
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Mit dem Cannabisgesetz wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Produkte, die in Verbindung mit Cannabis geraucht oder verdampft werden, ausgeweitet.
Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht.
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Wir setzen uns dafür ein den Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt auszubauen