Keine Zusammenarbeit mit Radikalen, die unsere Werte - pro-Europa, pro-Ukraine und pro-Rechtsstaat - in Frage stellen. Das sind unsere Leitplanken.
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Gerne schließe ich mich der Antwort des Kollegen Frei an, der Ihnen auf diese Frage am 14.11. geantwortet hat.
Die Eingliederungshilfe ist gesetzlich geregelt und soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern. Sie ist finanziell abgesichert.
Eine dauerhaft stabile und zugleich zugängliche Eingliederungshilfe gelingt durch verlässliche Finanzierung und klare und barrierefreie Verfahren.
Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, dass sich der Bund stärker an den Kosten beteiligt, ist die Finanzierung der Eingliederungshilfe aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich gesichert. Gleichzeitig setzen wir auch auf den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote vor Ort, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen können, Anträge zu stellen, Verfahren zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.