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Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.

Diese Idee klingt interessant. Ich würde Sie aber bitten, Informationen bei der AG Finanzen meiner Fraktion zu erfragen.

Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen der CDU. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung müssen wir Anreize schaffen, damit mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente selbst vorsorgen – etwa über Aktien und Fonds.

Ich bin der Auffassung, dass sich der heutige Status quo bewährt hat

Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.