Antwort 18.09.2025 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nur wer am Monatsende überhaupt etwas übrig hat, kann anfangen zu sparen – sei es für Rücklagen oder für die Altersvorsorge.
Nur wer am Monatsende überhaupt etwas übrig hat, kann anfangen zu sparen – sei es für Rücklagen oder für die Altersvorsorge.
Die aus unserer jetzigen Sicht einzige Möglichkeit wäre, eine verpflichtende Wohnflächenberechnung im Kaufrecht gesetzlich vorzuschreiben.