Antwort 17.12.2025 von Fabio De Masi BSW
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Ursprünglich lag der Fokus dabei auf der Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen, da hier ein besonders hoher Bedarf an einheitlichen und verlässlichen Standards besteht. Die Öffnung für Patientinnen und Patienten ist bewusst als Erweiterung angelegt.
Statt die Telemedizin einzuschränken, sollte der Fokus auf der Verbesserung der Versorgung liegen – ohne Patient*innen pauschal unter Generalverdacht zu stellen oder ihnen den Zugang zu legitimer Therapie zu erschweren
Sehr geehrte Damen und Herren,