
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
Der Verbotsprozess würde mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern. Dieser Vorgang würde die AfD noch deutlich weiter stärken. Ich sehe in einem solchen Verbotsverfahren wesentlich mehr Risiken als Chancen.
Selbst wenn es erfolgreich zu einem gerichtsfesten Parteiverbot kommt, verschwindet damit nicht die Unzufriedenheit der Menschen.
AfD Verbotsantrag im Bundestag wird unterstützt!