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Thorsten Frei
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Frage von Clarissa G. •

Guten Tag Herr Frei, was unternimmt die Bundesregierung gegen die kleinen Anfragen der AFD, die erkennbar unsere kritische Infrastruktur ausleuchten?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau G.,

das Fragerecht des Parlaments ist ein hohes Gut und ein wesentlicher Baustein parlamentarischer Oppositionsarbeit. Gleichzeit sind wir nicht naiv: Die Bundesregierung prüft natürlich sorgfältig, welche Informationen sie veröffentlicht und welche nicht. Das parlamentarische Recht auf Auskunft gilt nicht unbegrenzt. Bei laufenden Ermittlungen oder Verfahren kann die Bundesregierung unter Umständen Abgeordneten Informationen verweigern. Gleiches gilt, wenn die Offenlegung der Informationen das Staatswohl oder grundrechtlich geschützte private Interessen gefährden würde. In solchen Fällen gibt es in der Regel zwei Optionen: Entweder wird die Antwort ganz verweigert oder sie wird als Verschlusssache eingestuft. Letzteres erlaubt es Abgeordneten, die Informationen im Geheimschutzraum des Bundestages einzusehen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Informationen kann rechtliche Konsequenzen für die Abgeordneten nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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