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Bärbel Bas
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Frage von Herbert W. •

Warum wird der Misstand das Rentner einmal im Jahr weniger zur verfühgung haben (Bedarfsunterdeckung) meist im Monat Juli erfahren müssen.

Sehr geehrte Frau Bas, Rentner die auf Grundsicherung im Alter zu ihrer Rente Angewiesen sind erleben einmal im Jahr eine Bedarfsunterdeckung meist im monat Juli und zwar in der Höhe der Rentenerhöhung, die Grundsicherung zieht die Erhöhung am Anfang des Monats ab und diese Kürzung gleicht sich auch jedes Jahr Nachweislich nie wieder aus, und das Jahr für Jahr wieder. Zu dieser Sache haben sich auch schon verschiedene Sozialverbände geäüßert und um änderung ja Abhilfe gefordert Es kann und darf nicht sein das Menschen die sowieso schon mit wenig auskommen müssen so etwas zumutet, die Politiker wissen gewnau wurum es geht aber sind einfach nicht Bereit diesen Misstand zu ändern. Mir Persönlich wurden auf meine Eingaben auf Grund dessen bei Ihrem Vorgänger Herrn Heil Antwortschreiben geschickt wo man alles schön redet und zuletzt auch noch nach diesem schönreden meint deshalb kommt es mir uns nur so vor als wenn uns einmal im Jahr weniger Geld zur verfühgung steht. Mit freundlichen Grü

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:

Bei der Anrechnung von Einkünften auf die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Danach sind Einkünfte in dem Monat als Einkommen mindernd zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt werden. Unerheblich ist, an welchem Tag des Monats der Zufluss erfolgt. Dies gilt für jegliches Einkommen und damit auch für Einkommen aus Rentenzahlungen. Folglich wird die Ende Juli ausgezahlte Rente im Monat Juli auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Dieses Prinzip ist im gesamten Sozialleistungssystem etabliert und hat sich sowohl für Leistungsbeziehende als auch für Leistungsträger als verständlich und umsetzbar bewährt.   

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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