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Zunächst teile ich Ihre Auffassung, dass eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar wäre. Genau deshalb lehnen Bundesjustizministerin Hubig und die SPD-Bundestagsfraktion eine solche Chatkontrolle ab.
Das EU-Parlament hat bereits am 09. Juli 2026 für eine befristete freiwillige Übergangsregelung gestimmt.
Wer ein nachvollziehbares Anliegen hat, muss auch in Zukunft Auskunft von Behörden erhalten können. Zugleich halte ich es für richtig, Missbrauch zu begrenzen, sensible Bereiche besser zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.