Nein natürlich müssen Sie keinerlei Bedenken haben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Auch wenn es keine Veröffentlichungspflicht gibt, sind die zuständigen Ministerien parlamentarisch verantwortlich. Parlamente können Auskünfte verlangen, es bestehen Dokumentationspflichten, und politischer Missbrauch hätte erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen.
Nur der jeweilige Landesgesetzgeber kann solche Pflichten schaffen; eine bundesweite Verpflichtung existiert nicht.
Entscheidend ist für mich: Der ÖPNV muss verlässlich und bezahlbar sein und dafür braucht es Lösungen, die dauerhaft tragfähig sind
In laufenden Verfahren kommt es darauf an, in welchem Bearbeitungsstand sich der jeweilige Antrag befindet